Venus Puzzle Datenschutzrichtlinie und DSGVO

Ich akzeptiere die Bearbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Absendens der Bestellung.

1. Grundlegende Informationen
2. Kontaktdaten des Amtes
3. Informationen über den Zweck
4. Recht der betroffenen Person
5. Das Recht auf Auskunft
6. Fazit

Grundlegende Informationen

Betreiber: Venus Puzzle Soblahov 480 Soblahov 913 38

HANDELSREGISTERNUMMER: 44690347

Im Sinne der Bestimmung von § 60 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 18/2018 Z. z. über den Schutz personenbezogener Daten und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (nachstehend nur „Datenschutzgesetz“) ist der Betreiber verpflichtet, der betroffenen Person (einer natürlichen Person, deren personenbezogene Daten er verarbeitet) auf seiner Website bestimmte Informationen zugänglich zu machen. Neben seinen Identifikations- und Kontaktdaten sowie den Kontaktdaten des Verantwortlichen ist die öffentliche Behörde verpflichtet, Daten zugänglich zu machen, die sich in den Registerkarten links befinden.

Verantwortlicher
Vratislav Doktor

KONTAKTIEREN Kontaktdaten des Amtes


Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik
Adresse: 
Hraničná 12
820 07, Bratislava 27
Slowakische Republik HANDELSREGISTERNUMMER: 36 064 220

Poststelle:
Montag – Donnerstag: 8:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 14:00 Uhr
Telefonische Konsultationen im Datenschutzbereich: Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 12:00 +421 2 323 132 20
Sekretariat des Amtsleiters +421 2 323 132 11
Sekretariat des Amts +421 2 323 132 14       
Telefax: +421 2 323 132 34
Pressesprecher:
Mobiltelefon: +421 910 985 794
E-Mail: [email protected]

E-Mail:
a) allgemein: [email protected]
b) für die Bereitstellung von Informationen gemäß dem Gesetz Nr. 211/2000 Z. z.: [email protected]
c) Website: [email protected]
d) für die Abgabe von Anträgen auf Auskunft gemäß dem Gesetz Nr. 211/2000 Z. z. über den freien Zugang zu Informationen Online-Formular verwenden.
e) E-Mail-Adresse, über die Ihnen das Amt Beratung im Datenschutzbereich leisten wird.  Sie ist bestimmt für Kinder, Jugendliche, Schüler, Lehrer und Eltern, die den Verdacht haben, dass ihre personenbezogenen Daten missbraucht wurden: [email protected]

Informationen über den Zweck


Informationen über den Zweck der Verarbeitung, für den die personenbezogenen Daten bestimmt sind

Einer der Grundsätze der Datenverarbeitung ist der Grundsatz der Definition des Zwecks. Im Sinne dieses Grundsatzes dürfen personenbezogene Daten nur für einen konkret festgelegten, ausdrücklich angeführten und berechtigten Zweck erhoben und nicht auf eine solche Weise weiterverarbeitet werden, die nicht mit diesem Zweck vereinbar ist.
Die Datenverarbeitung soll eng an den Zweck der Datenverarbeitung gebunden sein und dies insbesondere, was die Liste oder den Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten anbelangt, die/er notwendig dafür sein sollte, damit der Zweck durch die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erreicht werden kann. Es ist nicht richtig, wenn die Liste oder der Umfang der personenbezogenen Daten künstlich oder nachträglich hinsichtlich des Zwecks erweitert wird. Wenn der Zweck und die Liste oder der Umfang der personenbezogenen Daten vom Gesetz festgelegt ist, muss dieses respektiert werden, wenn die Liste oder der Umfang der personenbezogenen Daten vom Betreiber bestimmt wird, dann soll dieser darauf achten, dass er diese/diesen nicht unnötig, über den Rahmen des Zwecks hinaus erweitert. Das Datenschutzgesetz legt die Pflicht des Betreibers fest, der betroffenen Person Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung, für den ihre personenbezogenen Daten bestimmt sind, bereitzustellen und dies auch dann, wenn die personenbezogenen Daten nicht direkt von der betroffenen Person erhoben werden. Es ist notwendig, dass der betroffenen Person diese Information spätestens bei der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten beziehungsweise mit ausreichendem zeitlichen Vorsprung, klar und verständlich und auf solche Weise geliefert werden, damit sie sich mit diesem Informationen wirklich vertraut machen kann und diese versteht. 

Fragen Sie bei uns die Zusendung der Verarbeitungszwecke an, für die die personenbezogenen Daten bestimmt sind, und dies über unsere Verantwortlichen.

Recht der betroffenen Person

Das Recht der betroffenen Person, Antrag auf Einleitung eines Verfahrens im Sinne der Bestimmung von § 100 des Datenschutzgesetzes zu stellen
Eine betroffene Person, die der Ansicht ist, dass es zu einer unbefugten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder zu einem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten kam, kann beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik (nachstehend nur „Amt“) Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens zum Schutz der personenbezogenen Daten stellen. Der Antrag auf die Einleitung eines Verfahrens kann schriftlich, persönlich in mündlicher Form zu Protokoll, über elektronische Mittel mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder auch telegrafisch oder per Telefax geschehen, was jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder mündlich zu Protokoll bestätigt werden muss. Dieser Antrag muss im Sinne der Bestimmung von § 63 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes Folgendes enthalten: a)     Vorname, Nachname, ständige Wohnadresse und Unterschrift des Antragstellers, b)    die Bezeichnung desjenigen, gegen den sich der Antrag richtet; Bezeichnung oder Vor- und Nachname, Sitz oder ständiger Wohnsitz, eventuell die Rechtsform und die ID-Nummer, c)     den Gegenstand des Antrags mit der Kennzeichnung, welche Rechte gemäß den Behauptungen des Antragstellers bei der Datenverarbeitung verletzt wurden, d)     die Beweise zur Untermauerung der im Antrag angeführten Behauptungen, e)    eine Kopie der Urkunde, welche die Geltendmachung des Rechts gemäß § 28 nachweist, wenn ein solches Recht geltend gemacht werden konnte, oder die Angabe der Gründe, denen besondere Beachtung beigemessen wird. Das Amt entscheidet anschließend über den Antrag des Antragstellers innerhalb einer Frist von 60 Tagen ab Beginn des Verfahrenseinleitung. In begründeten Fällen kann das Amt diese Frist angemessen verlängern, jedoch maximal um 6 Monate. Über eine Fristverlängerung informiert das Amt die Verfahrensteilnehmer schriftlich. Antragsmuster: https://www.dataprotection.gov.sk/uoou/sites/default/files/kcfinder/files/WEB-vzor_navrhu.pdf

Das Recht auf Auskunft

Informationen zum Recht, vom zuständigen Organ Zugang zu personenbezogenen Daten, welche die betroffene Person betreffen, ihre Korrektur, ihr Löschen oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen zu können
Die betroffene Person hat das Recht, vom zuständigen Organ eine Bescheinigung einholen zu können, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, die sie betreffen, und wenn dies der Fall ist, hat sie das Recht, Zugang zu diesen personenbezogenen Daten sowie Information zu erhalten über a)  den Zweck der Datenverarbeitung und die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, b)  die Kategorie der verarbeiteten personenbezogenen Daten, c)  den Empfänger oder die Kategorie der Empfänger, denen die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden oder bereitgestellt werden sollen, insbesondere über Empfänger in Drittländern oder eine internationale Organisation, d)  die Dauer der Aufbewahrung der personenbezogenen Daten; wenn dies nicht möglich ist, eine Information über die Kriterien ihrer Bestimmung, e) das Recht, vom zuständigen Organ eine Korrektur der personenbezogenen Daten bezüglich der betroffenen Person oder deren Löschung oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen zu können oder über das Recht, gegen die Datenverarbeitung vorzugehen, f)   die Kontaktdaten des Amts, g)  das Recht, Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gemäß § 100 zu stellen, h)  die Quelle der personenbezogenen Daten, wenn sie zugänglich sind. Eine natürliche Person sollte das Recht auf den Zugang zu den Daten haben, die über sie erhoben wurden, und dieses Recht auch einfach anwenden, damit sie sich der Gesetzlichkeit der Verarbeitung bewusstwird und sie prüfen kann. Jede betroffene Person sollte daher das Recht haben, zu wissen und insbesondere über die Zwecke der Datenverarbeitung, die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten und über den Zeitraum, in dem die Daten verarbeitet werden, sowie auch über die Empfänger der personenbezogenen Daten usw. informiert zu werden. Für die Einhaltung dieses Rechts ist es ausreichend, dass die betroffene Person eine vollständige Zusammenfassung der angegebenen Daten in einer verständlichen Form zur Verfügung hat, das heißt in einer Form, die es möglich macht, dass die betroffene Person über die angeführten Daten informiert ist, damit sie die Rechte, die ihr das Gesetz zugesteht, geltend machen kann. Das zuständige Organ kann den Zugang zu ihren personenbezogenen Angaben vollständig oder teilweise einschränken und dies in einem solchen Umfang und für so lange, wie diese Maßnahme unter angemessener Beachtung der Rechte und berechtigten Interessen der betroffenen natürlichen Person in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und angemessen ist, um die Behinderung einer amtlichen oder gerichtlichen Untersuchung, Ermittlung oder eines Verfahrens sowie die Gefährdung der Aufgabenerfüllung zum Zwecke eines Strafverfahrens zu verhindern, um auf diese Weise die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit oder die Rechte und Freiheiten anderer zu schützen. Das zuständige Organ sollte mittels einer konkreten und individuellen Prüfung jedes Falles beurteilen, ob das Zugangsrecht teilweise oder vollständig eingeschränkt werden sollte. Jegliche Einschränkung des Zugangs sollte der betroffenen Person im Grunde schriftlich mitgeteilt werden und die sachlichen oder rechtlichen Gründe umfassen, auf der diese Entscheidung basiert. Die betroffene Person sollte auch das Recht auf eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten haben, die sie betreffen, sowie auch das Rechte, diese zu löschen, wenn die Verarbeitung dieser Daten gesetzwidrig ist. Vom Recht auf Berichtigung sollte aber zum Beispiel nicht der Inhalt einer Zeugenaussage betroffen sein.
Eine natürliche Person sollte das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung haben, wenn sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten anfechtet und ihre Richtigkeit oder Unrichtigkeit nicht bestimmt werden kann oder wenn die personenbezogenen Angaben zum Zwecke der Beweisführung aufbewahrt werden müssen. Anstelle eines Löschens der personenbezogenen Ausgaben sollte die Verarbeitung insbesondere dann eingeschränkt werden, wenn man in einem gesonderten Falle begründeter Weise der Annahme sein kann, dass das Löschen die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinflussen könnte. In diesem Falle sollten die eingeschränkten Daten nur zu jenen Zwecken verarbeitet werden, die ihr Löschen verhindert haben. Die Methoden zur Einschränkung der Datenverarbeitung könnten u. a. den Transfer ausgewählter Daten in ein anderes Verarbeitungssystem umfassen, zum Beispiel zu Archivierungszwecken oder zur Einschränkung des Zugangs zu selbigen. In automatisierten Informationssystemen sollte die Einschränkung der Verarbeitung im Grunde durch technische Mittel sichergestellt werden. Die Tatsache, dass die Datenverarbeitung eingeschränkt ist, sollte im System so gekennzeichnet werden, damit eindeutig hervorgeht, dass die Datenverarbeitung eingeschränkt ist. Eine solche Korrektur oder das Löschen der personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung sollten den Empfängern, denen die Daten bereitgestellt wurden, sowie den zuständigen Organen, von denen die unrichtigen Daten stammen, mitgeteilt werden. Die zuständigen Organe sollten ebenfalls von einer weiteren Verbreitung solcher Daten absehen. Fordern Sie bei uns ausführlichere Informationen über unsere Verantwortlichen an.

Fazit

Mit dem Ziel, eine gerechte Verarbeitung der personenbezogenen Daten einer betroffenen Person zu garantieren, und damit die betroffene Person ihre Rechte anmelden kann, sollte die betroffene Person neben den genannten Informationen in Sonderfällen auch über Folgendes informiert werden 

a) über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, 
b) darüber, wie lange ihre personenbezogenen Daten aufbewahrt werden,
c) was der Zweck der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist, 
d) über die Empfängerkategorien und weitere Informationen.

Fordern Sie bei uns ausführlichere Informationen über unsere Verantwortlichen an 

Erstellen von Puzzles aus Foto
Das richtige Foto
Produkt wählen:
 
Fotocollagen-Ersteller

Fotocollagen-Ersteller

Ein Puzzle zu legen macht immer Spaß

Foto-Puzzles werden unter allen Altersgruppen und in allen Gesellschaftsschichten auf der ganzen Welt immer beliebter. Manche Menschen können der Versuchung nicht widerstehen, das nächstbeste Puzzle h...

Weitere Artikel »